Corona

Status Quo

Stand 06.06.2021

Die Bayerische Staatsregierung hat die ab 7. Juni geltende 13. InfSMV veröffentlicht und den Tennissport als kontaktfreie Sportart in Gruppen von bis zu 10 Personen auf dem Platz ohne Einschränkung (also ohne Testnotwendigkeit) auch bei einer stabilen Inzidenz von 50 bis 100 ab 7. Juni freigegeben. Auch weitere Erleichterungen für den Sport wurden beschlossen. Insofern kann der Wettspielbetrieb weitestgehend ohne Einschränkung für alle Regionen in Bayern am 12.6. vollumfänglich starten.  Außerdem wurde am 20.05.2021 das neue Rahmenkonzept Sport veröffentlicht.

– Tennis im Freien (nach Freigabe von Regierung und regionaler Behörde) nun bzgl. der Anzahl der Personen uneingeschränkt möglich ist (bis zu 25 Personen), somit der BTV Wettspielbetrieb vollumfänglich stattfinden kann. 

– Eine Testnotwendigkeit ergibt sich, sobald über die in §10 erlaubten Möglichkeiten gespielt wird. Also bei einer Inzidenz zwischen 50-100 Indoor und bei Gruppen über zwei Haushalten (siehe Stufenplan, Stand 21.05.2021). Der BTV legt das Doppel so aus, dass jeweils zwei Personen pro Platzhälfte spielen, die untereinander keinen Kontakt haben. Somit ist nach unserer Auslegung Doppel immer uneingeschränkt möglich. Diese Auslegung wird der Regierung so mitgeteilt.  Eine Antwort ist noch ausstehend.

Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene

  •  Die in § 27 beschriebenen weiteren Öffnungsschritte, die auch den Tennissport betreffen könnten, gelten nicht automatisch ab einer Inzidenz unter 100, sondern können ab 10.05.2021 von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden bei einer  „stabilen Inzidenz“ von unter 100 bei der Staatsregierung beantragt werden. Ihre jeweilige Kreisverwaltungsbehörde informiert somit über weitere Öffnungsschritte.

Im >>BTV-Stufenplan (06.06.2021) ist das Szenario zur Öffnung des Tennissports in Abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Inzidenzwerten festgehalten.

Bitte beachtet, dass der BTV-Stufenplan eine „Übersetzung auf das Tennis“ des allgemein gültigen Stufenplans zu den geplanten Öffnungsschritten der Regierung ist. Dabei ist es zunächst unerheblich, wie weit die Inzidenz über 100 liegt. Der Landkreis Kulmbach kann zwar eine komplette Schließung veranlassen, muss dann aber separat darüber informieren.

Links für weiterführende Informationen

>> Karte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit

>> BTV-Stufenplan

 >> 13. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

>> Rahmenkonzept Sport 

>> BTV – Status Quo

>> häufige Fragen

Dokumentation der Anwesenheit

Die Dokumentation der Anwesenheit werden wir in diesem Jahr hauptsächlich über die neue „Luca-App“ abdecken. Falls ihr euch hierzu informieren wollt, dann klickt gerne >>hier.

Für die, die diese App nicht benutzen möchten, stehen weiterhin Anwesenheitszettel an unserer Hütte zur Verfügung. Wir bitten euch diese sorgfältig auszufüllen und bei dem Verlassen der Anlage in den dafür vorgesehenen Kasten einzuwerfen.

Vielen Dank für eure Mithilfe!

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